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SPORT HORSE SALES 2025
12. Bestimmungen des Geldwäschegesetzes GwG
Jeder Bieter hat bei der Abgabe eines Gebotes sicherzustellen, dass für den Fall
der Erteilung des Zuschlages die nach dem GwG in seiner jeweils am Verstei-
gerungstag geltenden Fassung erforderlichen Informationen und Unterlagen
vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Informationen und Unterlagen, die
zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind sowie den
Nachweis der Eigentumsstruktur.
13. Sonstiges
13.1 Wird ein Pferd nach der Versteigerung vom Käufer ins Ausland aus-
geführt, erfolgt die Rechnungsstellung unter Berücksichtigung der entsprechen-
den gesetzlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die vom Käufer unverzüglich
durch geeignete schriftliche Belege nachzuweisen sind. Dies gilt auch für die
Ausfuhr in einen anderen EU-Staat.
13.2 Sollte sich herausstellen, dass eine Fakturierung ohne Mehrwert-
steuer entgegen erfolgter Angaben des Käufers nicht zulässig ist, ist der Käufer
nachträglich zur Zahlung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Veranstalter
verpflichtet. Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen,
dass er die Voraussetzungen der Ziffer 13.1 nicht erfüllt hat; er haftet insbeson-
dere für dadurch entstehende außergerichtliche und gerichtliche Kosten.
14. Streitigkeiten und salvatorische Klausel
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve, sofern es sich bei dem
Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Veranstalter ist
jedoch auch berechtigt, gegen den Käufer an seinen Wohnsitz oder Geschäfts-
sitz Klage zu erheben.
14.2 Es gilt deutsches Recht.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingun-
gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt-
schaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt
(salvatorische Klausel).
Kleve, den 01.10.2025
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
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