Page 194 - Sport Horse Sales 2025
P. 194
(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 12 11.5 Registrierung
Monate nach dem Zuschlag. 11.5.1 Die Zulassung von Onlinegeboten setzt eine vorherige Registrierung
9.4 Der Gewährleistungsausschluss gemäß Ziffer 9.1 und die Ein- des Interessenten auf der Internetplattform des Veranstalters, www.menn-
schränkungen der Gewährleistung gemäß Ziff. 9.2 und 9.3 gelten nicht. raths.de (nachfolgend: Internetplattform) voraus. Auf der Internetplattform ist
a. bei der Versteigerung von Fohlen und jungen Pferden, die noch nicht zu das Registrierungsformular hinterlegt, nur darauf können die Onlinebieter ihre
reiterlichen oder züchterischen Zwecken verwendet wurden und die als neue Registrierung beantragen. Die Onlinebieter sind dabei verpflichtet, im Regis-
Sache i.S.v. § 309 Nr. 7 BGB anzusehen sind. trierungsformular die Pflichtfelder zutreffend und vollständig auszufüllen. Bei
b. bei arglistig vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verschwiegenen einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der Onlinebieter
Mängeln an einem versteigerten Pferd; verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Interessentenbe-
c. im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- reich der Internetplattform selbst zu aktualisieren. Natürliche Personen können
heit von Personen; sich nur registrieren, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
d. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz; Die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z.B. Geschäftsführer) einer
e. bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten Pfer- juristischen Person (z.B. einer GmbH) müssen namentlich genannt werden. Die
de; Onlinebieter sind verpflichtet, das von ihnen angegebene persönliche Passwort
geheim zu halten. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Onlinebieter
10. Telefonische Gebote den Vorgaben auf der Internetplattform folgen. Der Onlinebieter ist verpflich-
10.1 Der Veranstalter ist berechtigt, auch telefonische Gebote zuzulas- tet, im Zusammenhang mit der Registrierung alle Angaben zutreffend und voll-
sen. Für telefonische Gebote gelten diese Auktionsbedingungen. Für das Zu- ständig zu erteilen und im Fall von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
standekommen der Telefonverbindungen und für die Qualität der Verbindung 11.5.2 Der Onlinebieter gibt mit dem Absenden des ausgefüllten Registrie-
wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. rungsformulars ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit
10.2 Dem Bieter stehen gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ansprü- dem Veranstalter ab und erkennt gleichzeitig diese allgemeinen Versteigerungs-
che aufgrund fehlerhafter Übermittlung zu; für diesen Haftungsausschluss gilt bedingungen an.
Ziff. 8.2 entsprechend. 11.5.3 Akzeptiert der Veranstalter die Registrierung, erhält der Onlinebie-
10.3 Mit der Abgabe seines ersten Gebotes erkennt der telefonische ter eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der
Bieter diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen an. Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen dem Veranstalter und dem Onlinebieter
ein Vertrag über die Nutzung der Internetplattform (im Folgenden „Nutzungs-
11. Onlinegebote vertrag“) zustande.
11.1 Der Veranstalter ist zudem berechtigt, auch Onlinegebote zuzulas- 11.5.4 Jeder Onlinebieter darf sich für die private Nutzung und für eine
sen. Für Onlinegebote gelten diese Bedingungen entsprechend. Ein Anspruch gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung jeweils nur einmal beim Veranstalter
auf Nutzung der für die Abgabe von Onlineangeboten bereitgestellten Sys- registrieren. Nutzerkonten sind nicht auf Dritte übertragbar.
teme besteht nur im Rahmen der zum Zeitpunkt des Gebotes bestehenden 11.5.5 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages und auf Teil-
Funktionalität und des aktuellen Stands der Technik, wobei es nicht möglich nahme an der Onlineauktion besteht nicht. Der Veranstalter kann die Nutzung
ist, sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet der Internetplattform von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der
auszuschließen. Die Interessenten bzw. Teilnehmer des Onlineverfahrens Angabe zusätzlicher Informationen, einer Prüfung und Verifizierung der Daten
(nachfolgend: „Onlinebieter“ genannt) akzeptieren im Fall der beabsichtigten des Onlinebieters, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (privat/gewerb-
Abgabe eines Onlineangebotes, dass es zu Störungen des Internets kommen lich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Onlinebieters und/oder der Vor-
kann, z.B. durch Unterbrechung der Stromversorgung oder technischen Fehl- lage bestimmter Nachweise abhängig machen.
funktionen der verwendeten Hard- oder Software und dass er daraus keine 11.5.6 Eine Registrierung kann vom Onlinebieter jederzeit
Rechte gegen den Veranstalter herleiten kann. ohne Angabe von Gründen gelöscht werden; in diesem Falle werden alle regist-
11.2 Onlinegebote können ausschließlich nur von registrierten Online- rierten Daten endgültig gelöscht, soweit sie nicht für ein laufendes Bietungsver-
bietern und nur auf dem Gebotsbildschirm online abgegeben werden. Auch fahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind;
Online-Angebote müssen dem Veranstalter vor dem Zuschlag des jeweiligen die Löschung erfolgt in diesem Falle, sobaldendgültig ausgeschlossen ist, dass
Pferdes zugegangen sein. Gebote, die von anderen Personen oder auf ande- die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklä-
re Weise elektronisch abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch rung verwiesen.
wenn sie dem Veranstalter während der Versteigerung zugehen.
11.3 Mit dem Anklicken des Feldes „Gebot abgeben“ auf dem Gebots- 11.6 Sicherheit
bildschirm gibt der Onlinebieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter 11.6.1 Onlinebieter sind vor Gebotsabgabe verpflichtet vor Be-
zum Abschluss eines Kaufvertrages über das betreffende Pferd ab. Der jewei- ginn der Versteigerung eine Sicherheit i.H.v. 20.000 € durch Überweisung auf
lige Onlinebieter ist bis zum Ende der Bietzeit an sein höchstes Gebot gebun- das Konto des Veranstalters zu leisten oder eine Reservierung auf Master, VISA,
den. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige höchste Gebot auf JCB oder Amex Karten beim Veranstalter zu hinterlegen. Der Veranstalter ist
ein Pferd, das innerhalb der Auktionszeit von einem registrierten Onlinebieter berechtigt, Onlinebieter erst freizuschalten, nachdem die Sicherheit hinterlegt
oder einem anwesenden Bieter oder telefonisch wirksam nach den Bedingun- ist.
gen dieser AGB abgegeben wurde (Höchstgebot). Ziff. 5.3 bleibt hiervon un- Bei nachgewiesener Bonität des Onlinebieters kann der Veranstal-
berührt. ter ihn ganz oder teilweise von der Pflicht zur Leistung der Sicherheit befreien.
Erfolgt das Höchstgebot durch einen Onlinebieter, wird dieser per E-Mail Die Befreiung gilt nur als erteilt, wenn sie schriftlich erfolgt.
benachrichtigt. Abweichend von vorstehend Ziff. 5.8 kommt der Kaufvertrag 11.6.2 Wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt, weil der Onlinebieter das
über das betreffende Pferd zwischen Veranstalter und einem Onlinebieter nur Meistgebot nicht in voller Höhe bezahlt, dient die geleistete Sicherheit zunächst
mit dieser Benachrichtigung zustande. zur Begleichung der Ansprüche des Veranstalters.
11.4 Der Veranstalter haftet nicht für das Zustandekommen von Verbin- 11.6.3 Wenn einem Onlinebieter kein Zuschlag erteilt wird, wird die Si-
dungen im Internet und das Funktionieren der verwendeten Hard- und Soft- cherheit unverzüglich nach der Auktion zurücküberwiesen oder ggfls. die Re-
ware. Dem Onlinebieter stehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter servierung auf der Kreditkarte wieder freigegeben.
zu, wenn er einen Zuschlag aufgrund von technischen Problemen nicht erhält;
für diesen Haftungsausschluss gilt Ziff. 8.2 entsprechend.
196 | HETZEL HORSES sport horse sales

