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SPORT HORSE SALES 2025
5.6 Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis ein höheres Gebot 7.5 Falls das ersteigerte Pferd nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem
unwiderruflich angenommen worden ist. Zuschlag abgeholt ist, sind für jeden angefangen Tag bis zur Abholung 30 €
5.7 Die Gebote erfolgen in EUR. Boxenmiete an den Veranstalter zu zahlen.
5.8 Durch den Zuschlag des Versteigerers kommt der Kaufvertrag zwi-
schen dem Bieter und dem Veranstalter zustande. Der Zuschlag verpflichtet 8. Haftungsbeschränkung des Veranstalters und seiner Hilfspersonen
den Käufer zur Bezahlung und zur Abnahme des ersteigerten Pferdes. 8.1 Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an den
5.9 Falls Zweifel an der Gültigkeit des Zuschlags bestehen, sind diese Vorbereitungsveranstaltungen, Besichtigungen und Erprobungen erfolgt für
sofort, spätestens aber vor Beginn der Versteigerung des letzten Pferdes des Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstalters
jeweiligen Versteigerungstages gegenüber dem Veranstalter geltend zu ma- und seiner Erfüllungsgehilfen sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprü-
chen. Der Veranstalter entscheidet, ob es bei dem erfolgten Zuschlag bleibt che von Teilnehmern und Besuchern, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
oder ob er den angezweifelten Zuschlag aufhebt und ob er das betreffende ausgeschlossen.
Pferd erneut zur Ersteigerung ausbietet. 8.2 Der Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 8.1 gilt nicht:
5.10 Der Käufer ist verpflichtet, sich unmittelbar nach dem Zuschlag ge- - bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;
genüber dem Veranstalter und auf deren Aufforderung sich auch gegenüber - bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch
dessen Mitarbeitern zu legitimieren und einen schriftlichen Ersteigerungsbeleg durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters; insoweit
zu unterschreiben. Sollte ihm der Ersteigerungsbeleg nicht sofort nach dem ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittel-
Zuschlag vorgelegt werden, ist er verpflichtet, sich unverzüglich bei Ende der baren Durchschnittsschaden;
Versteigerung beim Veranstalter zu melden und dort den Ersteigerungsbeleg - im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
zu unterzeichnen. Gesundheit von Personen;
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und/oder übernommener
Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten Pferde;
6. Gefahrübergang, Eigentumsübergang 8.3 Soweit die Haftung des Veranstalters gem. dieser Ziff. 8 ausge-
6.1 Mit der Erteilung des Zuschlags gehen die Gefahr an dem verstei- schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Angestellten,
gerten Pferd und alle Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
mit dem Pferd verbundenen Risiken unmittelbar auf den Käufer über.
6.2 Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den 9. Ausschluss von Gewährleistung und Garantie
Käufer über. 9.1 Die Gewährleistung des Veranstalters wegen Mängeln (z.B. Krank-
heiten) der ersteigerten Pferde ist ausgeschlossen.
7. Kaufpreis, Umsatzsteuer, Kommissionsgebühr, 9.2 Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit
geschuldeter Abrechnungsbetrag und Bezahlung der Befunderhebungen und der Bewertungen und Aussagen der Tierärzte, die
7.1 Der Zuschlagpreis ist der Nettokaufpreis. die Pferde vor der Versteigerung untersucht haben. Die untersuchenden Tier-
Zusätzlich schuldet der Käufer die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von i.d.R. ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ihre Arbeitsergebnisse stel-
19 %. Die Ust kann entfallen, wenn das Pferd ins Nicht-EU-Ausland verkauft len jeweils eine eigenständige Leistung der damit befassten Tierärzte und keine
und unverzüglich ausgeführt wird. Die Ust kann ferner bei einem Verkauf ins Beschaffenheitsbeschreibung seitens des Veranstalters dar.
EU-Ausland entfallen, wenn der Käufer Unternehmer ist, das Pferd für sein 9.3 Für die Haftung des Veranstalters wegen Mängeln der ersteigerten
Unternehmen kauft und er die für das Unternehmen gültige Umsatzsteueri- Pferde in den Ziff. 9.4a und Ziff. 9.4e genannten Fällen gelten die nachfolgenden
dentifikationsnummer (VAT Nr.) vorlegt. Ausnahmsweise kann die Umsatz- Regelungen:
steuer zudem entfallen, wenn der Anbieter das Pferd zulässigerweise in seinem
Privatvermögen hält. Dazu wird der Veranstalter ggfs. einen entsprechenden (1) Der Käufer ist verpflichtet, Mängel oder einen Garantiefall innerhalb
Hinweis geben. einer Ausschlussfrist von einem Monat nach seiner Kenntnis vom Mangel oder
Zusätzlich schuldet der Käufer die Zahlung einer Kommissionsgebühr in Höhe vom Garantiefall schriftlich gegenüber dem Anbieter/ Verkäufer anzuzeigen
von 6 % des Zuschlagspreises zzgl. ges. Mwst auf diese Gebühr. und, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, zu konkretisieren. Zeigt der
Der vom Käufer geschuldete Abrechnungsbetrag berechnet sich Käufer einen für ihn erkennbaren Mangel oder einen erkennbaren Garantiefall
wie folgt: nicht dementsprechend innerhalb der Monatsfrist an, entfällt der entsprechen-
de Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
1) Zuschlagspreis: (2) Sollten Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Veranstalter
berechtigt, nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Nachlieferung zu leis-
2) zzgl. ges. Umsatzsteuer (falls kein Privatverkauf) ten. Der Käufer erklärt sich für den Fall einer von ihm gewählten aber unzu-
3) zzgl. Kommissionsgebühr 6 % mutbaren oder unmöglichen oder gescheiterten Nachbesserung auch mit einer
Nachlieferung einverstanden.
4) zzgl. Umsatzsteuer auf die Kommissionsgebühr 19% (3) Sollte jede Form einer geschuldeten Nacherfüllung endgültig schei-
________________________________________________ tern, schuldet der Veranstalter im Falle eines Gewährleitungsanspruches die
= Abrechnungsbetrag Vertragsrückabwicklung i.d.R. durch Rückzahlung des Zuschlagspreises und den
Ersatz notwendiger Kosten wie Futter-/Unterstellungskosten, notwendiger
7.2 Der Käufer verpflichtet sich, den Abrechnungsbetrag in bar oder Schmiedekosten sowie der Gebühren und Kosten eventuell notwendiger tier-
durch bankbestätigten Scheck oder durch electronic cash in Euro ohne Abzug ärztlicher Versorgung.
oder Einbehalt sofort nach Ende der Versteigerung im Büro des Veranstalters Fütterungs- und Unterstellungskosten sind maximal bis zur Höhe von 250,00
zu zahlen. Bei Zahlung mit electronic cash sind die dadurch anfallenden Gebüh- €/Monat notwendig. Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, die Fütterung und
ren vom Käufer zu tragen. Unterstellung zu diesem Betrag zu bestreiten, wird ihm der Veranstalter einen
7.3 Mit schuldbefreiender Wirkung kann der Käufer nur an den Veran- qualifizierten Betrieb benennen, der in der Lage ist, das Pferd zu einem Preis
stalter zahlen. von 250,00 € monatlich fachgerecht zu versorgen.
7.4 Der Käufer kann gegenüber Forderungen aus der Versteigerung (4) Ansprüche des Veranstalters auf Herausgabe oder Wertersatz ge-
nur dann aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräf- zogener Nutzungen oder Ersatz wegen Verschlechterung des Pferdes bleiben
tig tituliert ist. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung oder Geltendma- unberührt.
chung von Zurückbehaltungsrechten.
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