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SPORT HORSE SALES  2025












          5.6    Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis ein höheres Gebot   7.5   Falls das ersteigerte Pferd nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem
          unwiderruflich angenommen worden ist.                Zuschlag abgeholt ist, sind für jeden angefangen Tag bis zur Abholung 30 €
          5.7    Die Gebote erfolgen in EUR.                   Boxenmiete an den Veranstalter zu zahlen.
          5.8    Durch den Zuschlag des Versteigerers kommt der Kaufvertrag zwi-
          schen dem Bieter und dem Veranstalter zustande. Der Zuschlag verpflichtet   8.   Haftungsbeschränkung des Veranstalters und seiner Hilfspersonen
          den Käufer zur Bezahlung und zur Abnahme des ersteigerten Pferdes.   8.1   Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an den
          5.9    Falls Zweifel an der Gültigkeit des Zuschlags bestehen, sind diese   Vorbereitungsveranstaltungen,  Besichtigungen  und  Erprobungen  erfolgt  für
          sofort, spätestens aber vor Beginn der Versteigerung des letzten Pferdes des   Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstalters
          jeweiligen  Versteigerungstages  gegenüber  dem  Veranstalter  geltend  zu ma-  und seiner Erfüllungsgehilfen sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprü-
          chen. Der Veranstalter entscheidet, ob es bei dem erfolgten Zuschlag bleibt   che von Teilnehmern und Besuchern, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
          oder ob er den angezweifelten Zuschlag aufhebt und ob er das betreffende   ausgeschlossen.
          Pferd erneut zur Ersteigerung ausbietet.             8.2    Der Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 8.1 gilt nicht:
          5.10   Der Käufer ist verpflichtet, sich unmittelbar nach dem Zuschlag ge-  -   bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;
          genüber dem Veranstalter und auf deren Aufforderung sich auch gegenüber   -   bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch
          dessen Mitarbeitern zu legitimieren und einen schriftlichen Ersteigerungsbeleg   durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters; insoweit
          zu unterschreiben. Sollte ihm der Ersteigerungsbeleg nicht sofort nach dem   ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittel-
          Zuschlag vorgelegt werden, ist er verpflichtet, sich unverzüglich bei Ende der   baren Durchschnittsschaden;
          Versteigerung beim Veranstalter zu melden und dort den Ersteigerungsbeleg   -   im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
          zu unterzeichnen.                                    Gesundheit von Personen;
                                                               -      bei arglistig verschwiegenen Mängeln und/oder übernommener
                                                               Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten Pferde;
          6. Gefahrübergang, Eigentumsübergang                 8.3    Soweit die Haftung des Veranstalters gem. dieser Ziff. 8 ausge-
          6.1    Mit der Erteilung des Zuschlags gehen die Gefahr an dem verstei-  schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Angestellten,
          gerten Pferd und alle                                Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
          mit dem Pferd verbundenen Risiken unmittelbar auf den Käufer über.
          6.2    Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den   9. Ausschluss von Gewährleistung und Garantie
          Käufer über.                                         9.1    Die Gewährleistung des Veranstalters wegen Mängeln (z.B. Krank-
                                                               heiten) der ersteigerten Pferde ist ausgeschlossen.
          7. Kaufpreis, Umsatzsteuer, Kommissionsgebühr,       9.2    Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit
              geschuldeter Abrechnungsbetrag und Bezahlung     der Befunderhebungen und der Bewertungen und Aussagen der Tierärzte, die
          7.1    Der Zuschlagpreis ist der Nettokaufpreis.     die Pferde vor der Versteigerung untersucht haben. Die untersuchenden Tier-
          Zusätzlich schuldet der Käufer die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von i.d.R.   ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ihre Arbeitsergebnisse stel-
          19 %. Die Ust kann entfallen, wenn das Pferd ins Nicht-EU-Ausland verkauft   len jeweils eine eigenständige Leistung der damit befassten Tierärzte und keine
          und unverzüglich ausgeführt wird. Die Ust kann ferner bei einem Verkauf ins   Beschaffenheitsbeschreibung seitens des Veranstalters dar.
          EU-Ausland entfallen, wenn der Käufer Unternehmer ist, das Pferd für sein   9.3   Für die Haftung des Veranstalters wegen Mängeln der ersteigerten
          Unternehmen kauft und er die für das Unternehmen gültige Umsatzsteueri-  Pferde in den Ziff. 9.4a und Ziff. 9.4e genannten Fällen gelten die nachfolgenden
          dentifikationsnummer (VAT Nr.) vorlegt. Ausnahmsweise kann die Umsatz-  Regelungen:
          steuer zudem entfallen, wenn der Anbieter das Pferd zulässigerweise in seinem
          Privatvermögen hält. Dazu wird der Veranstalter ggfs. einen entsprechenden   (1)   Der Käufer ist verpflichtet, Mängel oder einen Garantiefall innerhalb
          Hinweis geben.                                       einer Ausschlussfrist von einem Monat nach seiner Kenntnis vom Mangel oder
          Zusätzlich schuldet der Käufer die Zahlung einer Kommissionsgebühr in Höhe   vom Garantiefall schriftlich gegenüber dem Anbieter/ Verkäufer anzuzeigen
          von 6 % des Zuschlagspreises zzgl. ges. Mwst auf diese Gebühr.   und, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, zu konkretisieren. Zeigt der
                 Der vom Käufer geschuldete Abrechnungsbetrag berechnet sich   Käufer einen für ihn erkennbaren Mangel oder einen erkennbaren Garantiefall
          wie folgt:                                           nicht dementsprechend innerhalb der Monatsfrist an, entfällt der entsprechen-
                                                               de Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
          1)   Zuschlagspreis:                                 (2)    Sollten Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Veranstalter
                                                               berechtigt, nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Nachlieferung zu leis-
          2)   zzgl. ges. Umsatzsteuer (falls kein Privatverkauf)   ten. Der Käufer erklärt sich für den Fall einer von ihm gewählten aber unzu-
          3)   zzgl. Kommissionsgebühr 6 %                     mutbaren oder unmöglichen oder gescheiterten Nachbesserung auch mit einer
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          4)   zzgl. Umsatzsteuer auf die Kommissionsgebühr 19%  (3)   Sollte jede Form einer geschuldeten Nacherfüllung endgültig schei-
           ________________________________________________    tern, schuldet der Veranstalter im Falle eines Gewährleitungsanspruches die
          =   Abrechnungsbetrag                                Vertragsrückabwicklung i.d.R. durch Rückzahlung des Zuschlagspreises und den
                                                               Ersatz  notwendiger  Kosten  wie  Futter-/Unterstellungskosten,  notwendiger
          7.2    Der Käufer verpflichtet sich, den Abrechnungsbetrag in bar oder   Schmiedekosten sowie der Gebühren und Kosten eventuell notwendiger tier-
          durch bankbestätigten Scheck oder durch electronic cash in Euro ohne Abzug   ärztlicher Versorgung.
          oder Einbehalt sofort nach Ende der Versteigerung im Büro des Veranstalters   Fütterungs- und Unterstellungskosten sind maximal bis zur Höhe von 250,00
          zu zahlen. Bei Zahlung mit electronic cash sind die dadurch anfallenden Gebüh-  €/Monat notwendig. Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, die Fütterung und
          ren vom Käufer zu tragen.                            Unterstellung zu diesem Betrag zu bestreiten, wird ihm der Veranstalter einen
          7.3    Mit schuldbefreiender Wirkung kann der Käufer nur an den Veran-  qualifizierten Betrieb benennen, der in der Lage ist, das Pferd zu einem Preis
          stalter zahlen.                                      von 250,00 € monatlich fachgerecht zu versorgen.
          7.4    Der Käufer kann gegenüber Forderungen aus der Versteigerung   (4)   Ansprüche des Veranstalters auf Herausgabe oder Wertersatz ge-
          nur dann aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräf-  zogener Nutzungen oder Ersatz wegen Verschlechterung des Pferdes bleiben
          tig tituliert ist. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung oder Geltendma-  unberührt.
          chung von Zurückbehaltungsrechten.




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