Page 192 - Sport Horse Sales 2025
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AUKTIONSBEDINGUNGEN | TERMS OF SALE
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Allgemeine Versteigerungsbedingungen 3. Rechtsverhältnisse
zur Auktion am 26. November 2025 3.1 Angebot und Verkauf erfolgen im Namen des Veranstalters auf
Rechnung des Anbieters/Verkäufers. Der Veranstalter handelt als Kommissi-
Veranstalter der Versteigerung ist Dipl. Ing. agr. Volker Raulf onär. Er wird mit dem Zuschlag Vertragspartei des mit dem Käufer zustande
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für Pferde kommenden Kaufvertrages.
Mennrath 100, D-41179 Mönchengladbach Der Veranstalter erhebt für seine Tätigkeit eine Kommissionsgebühr beim Käu-
(nachfolgend Veranstalter genannt) fer (siehe Ziff. 7.1). Zwischen dem Veranstalter und dem Anbieter der Pferde
besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
Die Veranstaltung findet auf der Pferdesportanlage der Hetzel Horses GmbH 3.2 Durch seine Anmeldung und/oder durch seine Teilnahme an der
Buschstr. 21 - 47574 Goch-Pfalzdorf (Veranstaltungsort) als Präsenzveranstal- Versteigerung erkennen der Käufer und der Anbieter diese Bedingungen an.
tung statt und wird zudem in Echtzeit im Internet übertragen, um registrierten Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedin-
Interessenten die Möglichkeit zu geben, die Versteigung über das Internet zu gungen werden selbst bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, es sei
verfolgen und online oder per Telefon Gebote abgeben zu können. denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter zugestimmt.
4. Informationen zu den angebotenen Pferden
1. Grundsätzliche Regelungen 4.1 Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalog-
1.1 Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öf- beschreibungen geben lediglich einen Eindruck der Pferde über ihre zukünftigen
fentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2 Leistungen wieder, den sie zu Beginn des Auktionstrainings im September die-
BGB gemäß Ziff. 2 dieser Bedingungen, bei der Pferde als gebrauchte Sachen ses Jahres hinterlassen haben; ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht insoweit
im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs nicht. Die Katalogbeschreibungen stellen keine verbindliche Beschaffenheitsbe-
(§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. schreibung oder Garantiezusage dar.
Daher verpflichtet uns der Gesetzgeber auf die Konsequenzen hinzuweisen, 4.2 Es obliegt der Verantwortung des Anbieters der versteigerten Pfer-
die sich daraus für den als Verbraucher handelnden Käufer ergeben. de, den Versteigerungskatalog in Bezug auf Aussagen über sein Pferd auf Rich-
Von besonderer Bedeutung für Kaufinteressenten und Käufer ist insbesonde- tigkeit zu überprüfen und den Veranstalter bei Fehlern unverzüglich schriftlich
re, dass sich der Verkauf der Pferde ausschließlich nach diesen Bedingungen darüber in Kenntnis zu setzen. Dabei ist anzugeben, welche Änderungen vorge-
richtet und dass es nach dem durch den Zuschlag zustande kommenden Kauf- nommen werden sollen.
vertrag keine vereinbarte Beschaffenheit der angebotenen Pferde (dazu auch 4.3 Alle zur Versteigerung anstehenden Pferde können vor der Verstei-
Ziff. 4 dieser Bedingungen) oder einen von den Vertragspartnern vorausge- gerung besichtigt werden. Sie stehen zudem während der im Einzelnen aus dem
setzten Verwendungszweck gibt und dass der Verkäufer keine Gewähr dafür Versteigerungskatalog ersichtlichen Besichtigungszeiten am Versteigerungstag
übernimmt, dass sich die Pferde für den vom Käufer vorausgesetzten Verwen- den Interessenten zur näheren Besichtigung zur Verfügung.
dungszweck eignen (siehe dazu auch Ziff. 9 dieser Bedingungen). 4.4 Die Pferde sind vor der Auktion von einem selbständigen Tierarzt
Ferner steht der Verkäufer nicht für die übliche Beschaffenheit der verkauften klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Die Untersuchungsergebnisse
Pferde ein, denn der Verkauf erfolgt – anders als dies beim Verbrauchsgüter- können am Auktionstag im Auktionsbüro eingesehen werden und stehen dafür
kauf zulässig ist - gemäß Ziff. 9 unter weitgehendem Ausschluss der Gewähr- auch den Tierärzten der Interessenten zur Verfügung. Bei den veterinärme-
leistung. dizinischen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um eigenständige Fest-
Zudem steht der Verkäufer nicht dafür ein, dass das verkaufte Pferd seine zum stellungen des untersuchenden Tierarztes, die ausdrücklich nicht eine Beschaf-
Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandenen Fähigkeiten und Leistungen bei- fenheitserklärung oder eine Garantie des Veranstalters darstellen (s. dazu Ziff.
behält. 9.2).
Der Käufer eines in der Versteigerung erworbenen Pferdes kann sich daher
auch nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Merkmal eines angebotenen 5. Ablauf der Versteigerung, Gebot und Zuschlag, Stellvertretung
Pferdes von objektiven Anforderungen abweicht. 5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Pferde jederzeit zurückzuweisen,
Auch kann der Käufer anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf sich nicht auf sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ferner hat der Veranstalter das Recht, in
eventuelle Mängel berufen, die für ihn vor Abschluss des Kaufvertrages nicht begründeten Fällen einzelne Personen von der Teilnahme an der Versteigerung
erkennbar waren. und vom Betreten des Versteigerungsgeländes auszuschließen.
Anders als beim Verbrauchsgüterkauf ist nach den für diese Versteigerung gel- 5.2 Der Veranstalter hat das Recht, nach seinem Ermessen die Pferde
tenden Bedingungen auch Ausschlussfristen (Ziff. 9.3) und eine Verkürzung der außerhalb der im Katalog aufgeführten Reihenfolge anzubieten oder zurückzu-
Verjährung hinsichtlich der Ansprüche des Käufers (Ziff. 9.5) vereinbart, die bei ziehen.
einem Verbrauchsgüterkauf unzulässig wäre. 5.3 Jedes Gebot kann vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen je-
1.2 Interessenten, die nicht bei der Versteigerung anwesend sind, ha- derzeit zurückgewiesen werden.
ben die Möglichkeit, an der Auktion durch Nutzung des Internets online oder 5.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Versteigerung einzelner Pfer-
durch telefonische Gebote teilzunehmen. de zu unterbrechen oder abzubrechen, die Versteigerung ohne vollständige
Durchführung abzubrechen sowie alle im Interesse einer geordneten Versteige-
2. Charakter der Versteigerung rung und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen
2.1 Der Veranstalter wendet sich mit der Versteigerung an die Öffent- zu ergreifen.
lichkeit: Die Versteigerung wird am Auktionstag öffentlich durchgeführt und ist 5.5 Der für einen Bieter bietende Vertreter hat dem Veranstalter vor
für jedermann frei zugänglich. Die Auktion ist eine öffentliche Versteigerung Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Vollmacht zur Handlungsbefugnis vorzu-
i.S.v. § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 S. 2 BGB, die vom Veranstalter als legen mit der Erklärung des Bieters, die Versteigerungsbedingungen vorbehalt-
öffentlich bestelltem und vereidigten Auktionator durchgeführt wird. Er bietet los anzuerkennen. Fehlt die Vollmachtsurkunde ist der Veranstalter berechtigt,
die Pferde an und erteilt die Zuschläge. Jeder Interessent kann nach den Regeln den Zuschlag zu verweigern.
dieser allgemeinen Versteigerungsbedingungen als Bieter teilnehmen. Ein bietender Vertreter haftet neben seinem eventuellen Auftrag-
2.2 Die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs gem. §§ 474 ff. BGB finden geber persönlich, wenn er nicht vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter die
keine Anwendung. vorstehend genannte Vollmacht vorgelegt hat.
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