Page 166 - Sport Horse Sales 2026 - Holger Hetzel
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SPORT HORSE SALES  2026









         11.5   Registrierung                                 12.     Bestimmungen des Geldwäschegesetzes GwG
         11.5.1   Die Zulassung  von Onlinegeboten setzt eine vorherige Regist-  Jeder Bieter hat bei der Abgabe eines Gebotes sicherzustellen, dass für den
         rierung des Interessenten auf der Internetplattform des Veranstalters, www.  Fall der Erteilung des Zuschlages die nach dem GwG in seiner jeweils am Ver-
         mennraths.de (nachfolgend: Internetplattform) voraus. Auf der Internetplatt-  steigerungstag geltenden Fassung erforderlichen Informationen und Unterla-
         form ist das Registrierungsformular hinterlegt, nur darauf können die Online-  gen vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Informationen und Unterlagen,
         bieter ihre Registrierung beantragen. Die Onlinebieter sind dabei verpflichtet,   die zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind sowie
         im Registrierungsformular die Pflichtfelder zutreffend und vollständig auszu-  den Nachweis der Eigentumsstruktur.
         füllen. Bei einer Änderung  der  Daten  nach  erfolgter  Registrierung  ist der
         Onlinebieter verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten In-  13.  Sonstiges
         teressentenbereich der Internetplattform selbst zu aktualisieren. Natürliche   13.1   Wird  ein Pferd  nach  der Versteigerung  vom  Käufer ins Ausland
         Personen können sich nur registrieren, wenn sie volljährig und unbeschränkt   ausgeführt, erfolgt die Rechnungsstellung unter Berücksichtigung der entspre-
         geschäftsfähig  sind.  Die vertretungsberechtigten  natürlichen Personen  (z.B.   chenden gesetzlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die vom Käufer unver-
         Geschäftsführer) einer juristischen Person  (z.B. einer GmbH) müssen  na-  züglich durch geeignete schriftliche Belege nachzuweisen sind. Dies gilt auch
         mentlich genannt werden. Die Onlinebieter sind verpflichtet, das von ihnen   für die Ausfuhr in einen anderen EU-Staat.
         angegebene persönliche Passwort geheim zu halten. Um die Registrierung   13.2   Sollte sich herausstellen, dass eine Fakturierung ohne Mehrwert-
         abzuschließen, muss der Onlinebieter den Vorgaben auf der Internetplattform   steuer entgegen erfolgter Angaben des Käufers nicht zulässig ist, ist der Käufer
         folgen. Der Onlinebieter ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Regist-  nachträglich zur Zahlung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Veranstal-
         rierung alle Angaben zutreffend und vollständig zu erteilen und im Fall von   ter verpflichtet. Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, die dadurch ent-
         Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.            stehen, dass er die Voraussetzungen der Ziffer 13.1 nicht erfüllt hat; er haftet
         11.5.2   Der Onlinebieter  gibt mit dem Absenden  des  ausgefüllten  Re-  insbesondere für dadurch entstehende  außergerichtliche und  gerichtliche
         gistrierungsformulars ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsverein-  Kosten.
         barung mit dem Veranstalter ab und erkennt gleichzeitig diese allgemeinen
         Versteigerungsbedingungen an.                        14.     Streitigkeiten und salvatorische Klausel
         11.5.3   Akzeptiert der Veranstalter die Registrierung, erhält der Online-  14.1   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve, sofern es sich bei dem
         bieter eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang   Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
         der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen dem Veranstalter und dem Online-  oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Veranstalter ist
         bieter ein Vertrag  über die Nutzung  der Internetplattform (im Folgenden   jedoch auch berechtigt, gegen den Käufer an seinen Wohnsitz oder Geschäfts-
         „Nutzungsvertrag“) zustande.                         sitz Klage zu erheben.
         11.5.4   Jeder Onlinebieter darf sich für die private Nutzung und für eine   14.2   Es gilt deutsches Recht.
         gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung jeweils nur einmal beim Veranstalter   14.3   Sollten einzelne Bestimmungen dieser  Versteigerungsbedingun-
         registrieren. Nutzerkonten sind nicht auf Dritte übertragbar.  gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
         11.5.5   Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages und auf Teil-  Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
         nahme an der Onlineauktion besteht nicht. Der Veranstalter kann die Nut-  unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt-
         zung der Internetplattform von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z.   schaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt
         B. der Angabe zusätzlicher Informationen, einer Prüfung und Verifizierung der   (salvatorische Klausel).
         Daten des Onlinebieters, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (privat/
         gewerblich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Onlinebieters und/oder
         der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.    Kleve, den 01.10.2026
         11.5.6        Eine Registrierung  kann  vom  Onlinebieter  jederzeit
         ohne Angabe  von Gründen gelöscht  werden; in diesem Falle werden alle
         registrierten  Daten  endgültig  gelöscht,  soweit sie  nicht für  ein laufendes
         Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes er-
         forderlich sind; die Löschung erfolgt in diesem Falle, sobaldendgültig ausge-
         schlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf die   Volker Raulf
         Datenschutzerklärung verwiesen.                      (von der IHK Mittlerer Niederrhein
                                                              öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
         11.6   Sicherheit                                    für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
         11.6.1        Onlinebieter sind vor Gebotsabgabe verpflichtet vor
         Beginn der Versteigerung eine Sicherheit i.H.v. 20.000 € durch Überweisung
         auf das Konto des Veranstalters zu leisten oder eine Reservierung auf Master,
         VISA, JCB oder Amex Karten beim Veranstalter zu hinterlegen. Der Veranstal-
         ter ist berechtigt, Onlinebieter erst freizuschalten, nachdem die Sicherheit
         hinterlegt ist.
                Bei nachgewiesener Bonität des  Onlinebieters  kann der Veran-
         stalter ihn ganz oder teilweise von der Pflicht zur Leistung der Sicherheit
         befreien. Die Befreiung gilt nur als erteilt, wenn sie schriftlich erfolgt.
         11.6.2   Wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt, weil der Onlinebieter
         das Meistgebot nicht in voller Höhe bezahlt, dient die geleistete Sicherheit
         zunächst zur Begleichung der Ansprüche des Veranstalters.
         11.6.3   Wenn einem Onlinebieter  kein Zuschlag  erteilt wird, wird  die
         Sicherheit unverzüglich nach der Auktion zurücküberwiesen oder ggfls. die
         Reservierung auf der Kreditkarte wieder freigegeben.
         11.7     Ein Widerrufsrecht besteht auch im Onlineverfahren nicht.







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