Page 166 - Sport Horse Sales 2026 - Holger Hetzel
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SPORT HORSE SALES 2026
11.5 Registrierung 12. Bestimmungen des Geldwäschegesetzes GwG
11.5.1 Die Zulassung von Onlinegeboten setzt eine vorherige Regist- Jeder Bieter hat bei der Abgabe eines Gebotes sicherzustellen, dass für den
rierung des Interessenten auf der Internetplattform des Veranstalters, www. Fall der Erteilung des Zuschlages die nach dem GwG in seiner jeweils am Ver-
mennraths.de (nachfolgend: Internetplattform) voraus. Auf der Internetplatt- steigerungstag geltenden Fassung erforderlichen Informationen und Unterla-
form ist das Registrierungsformular hinterlegt, nur darauf können die Online- gen vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Informationen und Unterlagen,
bieter ihre Registrierung beantragen. Die Onlinebieter sind dabei verpflichtet, die zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind sowie
im Registrierungsformular die Pflichtfelder zutreffend und vollständig auszu- den Nachweis der Eigentumsstruktur.
füllen. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der
Onlinebieter verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten In- 13. Sonstiges
teressentenbereich der Internetplattform selbst zu aktualisieren. Natürliche 13.1 Wird ein Pferd nach der Versteigerung vom Käufer ins Ausland
Personen können sich nur registrieren, wenn sie volljährig und unbeschränkt ausgeführt, erfolgt die Rechnungsstellung unter Berücksichtigung der entspre-
geschäftsfähig sind. Die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z.B. chenden gesetzlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die vom Käufer unver-
Geschäftsführer) einer juristischen Person (z.B. einer GmbH) müssen na- züglich durch geeignete schriftliche Belege nachzuweisen sind. Dies gilt auch
mentlich genannt werden. Die Onlinebieter sind verpflichtet, das von ihnen für die Ausfuhr in einen anderen EU-Staat.
angegebene persönliche Passwort geheim zu halten. Um die Registrierung 13.2 Sollte sich herausstellen, dass eine Fakturierung ohne Mehrwert-
abzuschließen, muss der Onlinebieter den Vorgaben auf der Internetplattform steuer entgegen erfolgter Angaben des Käufers nicht zulässig ist, ist der Käufer
folgen. Der Onlinebieter ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Regist- nachträglich zur Zahlung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Veranstal-
rierung alle Angaben zutreffend und vollständig zu erteilen und im Fall von ter verpflichtet. Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, die dadurch ent-
Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. stehen, dass er die Voraussetzungen der Ziffer 13.1 nicht erfüllt hat; er haftet
11.5.2 Der Onlinebieter gibt mit dem Absenden des ausgefüllten Re- insbesondere für dadurch entstehende außergerichtliche und gerichtliche
gistrierungsformulars ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsverein- Kosten.
barung mit dem Veranstalter ab und erkennt gleichzeitig diese allgemeinen
Versteigerungsbedingungen an. 14. Streitigkeiten und salvatorische Klausel
11.5.3 Akzeptiert der Veranstalter die Registrierung, erhält der Online- 14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve, sofern es sich bei dem
bieter eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen dem Veranstalter und dem Online- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Veranstalter ist
bieter ein Vertrag über die Nutzung der Internetplattform (im Folgenden jedoch auch berechtigt, gegen den Käufer an seinen Wohnsitz oder Geschäfts-
„Nutzungsvertrag“) zustande. sitz Klage zu erheben.
11.5.4 Jeder Onlinebieter darf sich für die private Nutzung und für eine 14.2 Es gilt deutsches Recht.
gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung jeweils nur einmal beim Veranstalter 14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingun-
registrieren. Nutzerkonten sind nicht auf Dritte übertragbar. gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
11.5.5 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages und auf Teil- Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
nahme an der Onlineauktion besteht nicht. Der Veranstalter kann die Nut- unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt-
zung der Internetplattform von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. schaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt
B. der Angabe zusätzlicher Informationen, einer Prüfung und Verifizierung der (salvatorische Klausel).
Daten des Onlinebieters, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (privat/
gewerblich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Onlinebieters und/oder
der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen. Kleve, den 01.10.2026
11.5.6 Eine Registrierung kann vom Onlinebieter jederzeit
ohne Angabe von Gründen gelöscht werden; in diesem Falle werden alle
registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit sie nicht für ein laufendes
Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes er-
forderlich sind; die Löschung erfolgt in diesem Falle, sobaldendgültig ausge-
schlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf die Volker Raulf
Datenschutzerklärung verwiesen. (von der IHK Mittlerer Niederrhein
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
11.6 Sicherheit für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
11.6.1 Onlinebieter sind vor Gebotsabgabe verpflichtet vor
Beginn der Versteigerung eine Sicherheit i.H.v. 20.000 € durch Überweisung
auf das Konto des Veranstalters zu leisten oder eine Reservierung auf Master,
VISA, JCB oder Amex Karten beim Veranstalter zu hinterlegen. Der Veranstal-
ter ist berechtigt, Onlinebieter erst freizuschalten, nachdem die Sicherheit
hinterlegt ist.
Bei nachgewiesener Bonität des Onlinebieters kann der Veran-
stalter ihn ganz oder teilweise von der Pflicht zur Leistung der Sicherheit
befreien. Die Befreiung gilt nur als erteilt, wenn sie schriftlich erfolgt.
11.6.2 Wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt, weil der Onlinebieter
das Meistgebot nicht in voller Höhe bezahlt, dient die geleistete Sicherheit
zunächst zur Begleichung der Ansprüche des Veranstalters.
11.6.3 Wenn einem Onlinebieter kein Zuschlag erteilt wird, wird die
Sicherheit unverzüglich nach der Auktion zurücküberwiesen oder ggfls. die
Reservierung auf der Kreditkarte wieder freigegeben.
11.7 Ein Widerrufsrecht besteht auch im Onlineverfahren nicht.
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