Page 164 - Sport Horse Sales 2026 - Holger Hetzel
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5.     Ablauf der Versteigerung, Gebot und Zuschlag, Stellvertretung   7.   Kaufpreis, Umsatzsteuer, Kommissionsgebühr,
         5.1    Der Veranstalter ist berechtigt, Pferde jederzeit zurückzuweisen,                   geschuldeter Abrechnungsbetrag und Bezahlung
         sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ferner hat der Veranstalter das Recht,   7.1   Der Zuschlagpreis ist der Nettokaufpreis.
         in begründeten Fällen einzelne Personen von der Teilnahme an der Versteige-  Zusätzlich  schuldet  der  Käufer  die  gesetzliche Umsatzsteuer  in Höhe  von
         rung und vom Betreten des Versteigerungsgeländes auszuschließen.  i.d.R. 19 %. Die Ust kann entfallen, wenn das Pferd ins Nicht-EU-Ausland ver-
         5.2    Der Veranstalter hat das Recht, nach seinem Ermessen die Pferde   kauft und unverzüglich ausgeführt wird. Die Ust kann ferner bei einem Ver-
         außerhalb der im Katalog aufgeführten Reihenfolge anzubieten oder zurück-  kauf ins EU-Ausland entfallen, wenn der Käufer Unternehmer ist, das Pferd
         zuziehen.                                            für sein Unternehmen kauft und er die für das Unternehmen gültige Um-
         5.3    Jedes Gebot kann vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen   satzsteueridentifikationsnummer (VAT Nr.) vorlegt. Ausnahmsweise kann die
         jederzeit zurückgewiesen werden.                     Umsatzsteuer zudem entfallen, wenn der Anbieter das Pferd zulässigerweise
         5.4    Der Veranstalter ist berechtigt, die Versteigerung einzelner Pfer-  in seinem Privatvermögen hält. Dazu wird der Veranstalter ggfs. einen entspre-
         de zu unterbrechen oder abzubrechen, die Versteigerung ohne vollständige   chenden Hinweis geben.
         Durchführung abzubrechen sowie alle im Interesse einer geordneten Verstei-  Zusätzlich schuldet der Käufer die Zahlung einer Kommissionsgebühr  in
         gerung und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maß-  Höhe von 6 % des Zuschlagspreises zzgl. ges. Mwst auf diese Gebühr.
         nahmen zu ergreifen.                                         Der vom Käufer geschuldete Abrechnungsbetrag berechnet sich
         5.5    Der für einen Bieter bietende Vertreter hat dem Veranstalter   wie folgt:
         vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Vollmacht zur Handlungsbefugnis
         vorzulegen mit der Erklärung des  Bieters, die Versteigerungsbedingungen   1)   Zuschlagspreis:
         vorbehaltlos anzuerkennen. Fehlt die Vollmachtsurkunde ist der Veranstalter
         berechtigt, den Zuschlag zu verweigern.              2)   zzgl. ges. Umsatzsteuer (falls kein Privatverkauf)
                Ein bietender Vertreter haftet neben seinem eventuellen Auftrag-  3)   zzgl. Kommissionsgebühr 6 %
         geber persönlich, wenn er nicht vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter
         die vorstehend genannte Vollmacht vorgelegt hat.     4)   zzgl. Umsatzsteuer auf die Kommissionsgebühr 19%
         5.6    Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis ein höheres Gebot   _________________________________________
         unwiderruflich angenommen worden ist.                                      =  Abrechnungsbetrag
         5.7    Die Gebote erfolgen in EUR.
         5.8    Durch  den  Zuschlag  des Versteigerers  kommt  der  Kaufvertrag   7.2   Der Käufer verpflichtet sich, den Abrechnungsbetrag in bar oder
         zwischen dem Bieter und dem Veranstalter zustande. Der Zuschlag verpflich-  durch bankbestätigten Scheck oder durch electronic cash in Euro ohne Abzug
         tet den Käufer zur Bezahlung und zur Abnahme des ersteigerten Pferdes.   oder Einbehalt sofort nach Ende der Versteigerung im Büro des Veranstalters
         5.9    Falls Zweifel an der Gültigkeit des Zuschlags bestehen, sind diese   zu zahlen. Bei Zahlung mit electronic cash sind die dadurch anfallenden Ge-
         sofort, spätestens aber vor Beginn der Versteigerung des letzten Pferdes des   bühren vom Käufer zu tragen.
         jeweiligen Versteigerungstages  gegenüber  dem Veranstalter  geltend  zu  ma-  7.3   Mit schuldbefreiender Wirkung kann der Käufer nur an den Veran-
         chen. Der Veranstalter entscheidet, ob es bei dem erfolgten Zuschlag bleibt   stalter zahlen.
         oder ob er den angezweifelten Zuschlag aufhebt und ob er das betreffende   7.4   Der Käufer kann gegenüber Forderungen aus der Versteigerung
         Pferd erneut zur Ersteigerung ausbietet.             nur dann aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräf-
         5.10   Der Käufer ist verpflichtet, sich unmittelbar nach dem Zuschlag   tig tituliert ist. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung oder Geltendma-
         gegenüber dem Veranstalter und auf deren Aufforderung sich auch gegenüber   chung von Zurückbehaltungsrechten.
         dessen Mitarbeitern zu legitimieren und einen schriftlichen Ersteigerungsbe-  7.5   Falls das ersteigerte Pferd nicht innerhalb von 24 Stunden nach
         leg zu unterschreiben. Sollte ihm der Ersteigerungsbeleg nicht sofort nach   dem Zuschlag abgeholt ist, sind für jeden angefangen Tag bis zur Abholung 30
         dem Zuschlag vorgelegt werden, ist er verpflichtet, sich unverzüglich bei Ende   € Boxenmiete an den Veranstalter zu zahlen.
         der Versteigerung beim Veranstalter zu melden und dort den Ersteigerungs-
         beleg zu unterzeichnen.

         6.     Gefahrübergang, Eigentumsübergang
         6.1    Mit der Erteilung des Zuschlags gehen die Gefahr an dem verstei-
         gerten Pferd und alle
         mit dem Pferd verbundenen Risiken unmittelbar auf den Käufer über.
         6.2    Das  Eigentum geht erst mit vollständigem  Zahlungseingang  auf
         den Käufer über.

















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