Page 163 - Sport Horse Sales 2026 - Holger Hetzel
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SPORT HORSE SALES  2026





                                     AUKTIONSBEDINGUNGEN

                                                TERMS OF SALE









                   Allgemeine Versteigerungsbedingungen        2.      Charakter der Versteigerung
                     zur Auktion am 25. November 2026          2.1    Der Veranstalter wendet sich mit der Versteigerung an die Öffent-
                                                               lichkeit: Die Versteigerung wird am Auktionstag öffentlich durchgeführt und ist
                                                               für jedermann frei zugänglich. Die Auktion ist eine öffentliche Versteigerung
               Veranstalter der Versteigerung ist Dipl. Ing. agr. Volker Raulf  i.S.v. § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 S. 2 BGB, die vom Veranstalter als
               öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für Pferde  öffentlich bestelltem und vereidigten Auktionator durchgeführt wird. Er bietet
                    Mennrath 100, D-41179 Mönchengladbach      die Pferde an und erteilt die Zuschläge. Jeder Interessent kann nach den Re-
                       (nachfolgend Veranstalter genannt)      geln dieser allgemeinen Versteigerungsbedingungen als Bieter teilnehmen.
                                                               2.2    Die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs gem. §§ 474 ff. BGB finden
         Die Veranstaltung findet auf der Pferdesportanlage der Hetzel Horses GmbH  keine Anwendung.
         Buschstr. 21      -      47574 Goch-Pfalzdorf (Veranstaltungsort) als Präsenzver-
         anstaltung statt und wird zudem in Echtzeit im Internet übertragen, um regis-  3.  Rechtsverhältnisse
         trierten Interessenten die Möglichkeit zu geben, die Versteigung über das In-  3.1   Angebot  und Verkauf erfolgen im Namen  des Veranstalters  auf
         ternet zu verfolgen und online oder per Telefon Gebote abgeben zu können.     Rechnung des Anbieters/Verkäufers. Der Veranstalter handelt als Kommissi-
                                                               onär. Er wird mit dem Zuschlag Vertragspartei des mit dem Käufer zustande
                                                               kommenden Kaufvertrages.
         1.      Grundsätzliche Regelungen                     Der Veranstalter  erhebt  für  seine Tätigkeit eine Kommissionsgebühr  beim
         1.1     Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche hy-  Käufer (siehe Ziff. 7.1). Zwischen dem Veranstalter und dem Anbieter der
         bride öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs.   Pferde besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
         1 Satz 2 BGB gemäß Ziff. 2 dieser Bedingungen, bei der Pferde als gebrauchte   3.2   Durch seine Anmeldung und/oder durch seine Teilnahme an der
         Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgü-  Versteigerung erkennen der Käufer und der Anbieter diese Bedingungen an.
         terkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.      Abweichende, entgegenstehende  oder ergänzende  allgemeine Geschäftsbe-
         Daher verpflichtet uns der Gesetzgeber auf die Konsequenzen hinzuweisen,   dingungen werden selbst bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, es
         die sich daraus für den als Verbraucher handelnden Käufer ergeben.  sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter zuge-
         Von besonderer Bedeutung für Kaufinteressenten und Käufer ist insbeson-  stimmt.
         dere, dass sich der Verkauf der Pferde ausschließlich nach diesen Bedingun-
         gen richtet und dass es nach dem durch den Zuschlag zustande kommenden   4.   Informationen zu den angebotenen Pferden
         Kaufvertrag keine vereinbarte Beschaffenheit der angebotenen Pferde (dazu   4.1   Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalog-
         auch Ziff. 4 dieser Bedingungen) oder einen von den Vertragspartnern vor-  beschreibungen geben lediglich einen Eindruck der Pferde über ihre zukünfti-
         ausgesetzten Verwendungszweck gibt und dass der Verkäufer keine Gewähr   gen Leistungen wieder, den sie zu Beginn des Auktionstrainings im September
         dafür übernimmt, dass sich die Pferde für den vom Käufer vorausgesetzten   dieses Jahres hinterlassen haben; ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht inso-
         Verwendungszweck eignen (siehe dazu auch Ziff. 9 dieser Bedingungen).  weit nicht. Die Katalogbeschreibungen stellen keine verbindliche Beschaffen-
         Ferner steht der Verkäufer nicht für die übliche Beschaffenheit der verkauften   heitsbeschreibung oder Garantiezusage dar.
         Pferde ein, denn der Verkauf erfolgt – anders als dies beim Verbrauchsgüter-  4.2   Es obliegt der Verantwortung des  Anbieters der versteigerten
         kauf zulässig ist - gemäß Ziff. 9 unter weitgehendem Ausschluss der Gewähr-  Pferde, den Versteigerungskatalog  in Bezug auf Aussagen  über sein Pferd
         leistung.                                             auf Richtigkeit zu überprüfen und den Veranstalter bei Fehlern unverzüglich
         Zudem steht der Verkäufer nicht dafür ein, dass das verkaufte Pferd seine   schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Dabei ist anzugeben, welche Ände-
         zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandenen Fähigkeiten und Leistun-  rungen vorgenommen werden sollen.
         gen beibehält.                                        4.3    Alle zur Versteigerung anstehenden Pferde können vor der Ver-
         Der Käufer eines in der Versteigerung erworbenen Pferdes kann sich daher   steigerung besichtigt werden. Sie stehen zudem während der im Einzelnen
         auch nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Merkmal eines angebotenen   aus dem Versteigerungskatalog ersichtlichen Besichtigungszeiten am Verstei-
         Pferdes von objektiven Anforderungen abweicht.        gerungstag den Interessenten zur näheren Besichtigung zur Verfügung.
         Auch kann der Käufer anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf sich nicht   4.4   Die Pferde sind vor der Auktion von einem selbständigen Tierarzt
         auf eventuelle Mängel berufen, die für ihn vor Abschluss des Kaufvertrages   klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Die Untersuchungsergebnis-
         nicht erkennbar waren.                                se können am Auktionstag im Auktionsbüro eingesehen werden und stehen
         Anders  als  beim Verbrauchsgüterkauf ist nach  den  für  diese Versteigerung   dafür auch den Tierärzten der Interessenten zur Verfügung. Bei den veterinär-
         geltenden Bedingungen auch Ausschlussfristen (Ziff. 9.3) und eine Verkürzung   medizinischen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um eigenständige
         der Verjährung hinsichtlich der Ansprüche des Käufers (Ziff. 9.5) vereinbart,   Feststellungen des untersuchenden Tierarztes, die ausdrücklich nicht eine Be-
         die bei einem Verbrauchsgüterkauf unzulässig wäre.    schaffenheitserklärung oder eine Garantie des Veranstalters darstellen (s. dazu
         1.2     Interessenten, die nicht bei der Versteigerung anwesend sind, ha-  Ziff. 9.2).
         ben die Möglichkeit, an der Auktion durch Nutzung des Internets online oder
         durch telefonische Gebote teilzunehmen.
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