Page 165 - Sport Horse Sales 2026 - Holger Hetzel
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SPORT HORSE SALES  2026










          8.     Haftungsbeschränkung des Veranstalters und seiner Hilfspersonen  9.4   Der Gewährleistungsausschluss  gemäß  Ziffer 9.1 und die Ein-
          8.1    Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an den   schränkungen der Gewährleistung gemäß Ziff. 9.2 und 9.3 gelten nicht.
          Vorbereitungsveranstaltungen, Besichtigungen  und Erprobungen  erfolgt für   a. bei der Versteigerung von Fohlen und jungen Pferden, die noch nicht zu
          Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstal-  reiterlichen oder züchterischen Zwecken verwendet wurden und die als neue
          ters und seiner Erfüllungsgehilfen sowie Schadens- und Aufwendungsersatz-  Sache i.S.v. § 309 Nr. 7 BGB anzusehen sind.
          ansprüche von Teilnehmern und Besuchern, gleich aus welchem Rechtsgrund,   b. bei arglistig vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verschwiegenen
          sind ausgeschlossen.                                 Mängeln an einem versteigerten Pferd;
          8.2    Der Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 8.1 gilt nicht:   c. im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
          -bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;   heit von Personen;
          -bei  fahrlässiger Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten,  auch  durch  ge-  d. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz;
          setzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters; insoweit ist die   e. bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten
          Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren   Pferde;
          Durchschnittsschaden;
          -      im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der   10.   Telefonische Gebote
          Gesundheit von Personen;                             10.1   Der Veranstalter ist berechtigt, auch telefonische Gebote zuzulas-
          -      bei arglistig verschwiegenen Mängeln  und/oder  übernommener   sen. Für telefonische Gebote gelten diese Auktionsbedingungen. Für das Zu-
          Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten Pferde;   standekommen der Telefonverbindungen und für die Qualität der Verbindung
          8.3    Soweit die Haftung des Veranstalters gem. dieser Ziff. 8 ausge-  wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
          schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Angestell-  10.2   Dem Bieter stehen gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ansprü-
          ten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.              che aufgrund fehlerhafter Übermittlung zu; für diesen Haftungsausschluss gilt
                                                               Ziff. 8.2 entsprechend.
          9.     Ausschluss von Gewährleistung und Garantie    10.3   Mit der Abgabe seines ersten Gebotes erkennt der telefonische
          9.1    Die Gewährleistung des Veranstalters wegen Mängeln (z.B. Krank-  Bieter diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen an.
          heiten) der ersteigerten Pferde ist ausgeschlossen.
          9.2    Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit   11.  Onlinegebote
          der Befunderhebungen und der Bewertungen und Aussagen der Tierärzte, die   11.1   Der Veranstalter lässt auch Onlinegebote zu. Auch beim Onlinever-
          die Pferde vor der Versteigerung untersucht haben. Die untersuchenden Tier-  fahren handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung, die öffentlich zugäng-
          ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ihre Arbeitsergebnisse   lich ist, die vom Versteigerer durchgeführt wird und für die diese Allgemeinen
          stellen jeweils eine eigenständige Leistung der damit befassten Tierärzte und   Versteigerungsbedingungen entsprechend gelten. Ein Anspruch auf Nutzung
          keine Beschaffenheitsbeschreibung seitens des Veranstalters dar.    der  für  die Abgabe  von  Onlineangeboten  bereitgestellten Systeme  besteht
          9.3    Für die Haftung des Veranstalters wegen Mängeln der ersteigerten   nur im Rahmen der zum Zeitpunkt des Gebotes bestehenden Funktionalität
          Pferde in den Ziff. 9.4a und Ziff. 9.4e genannten Fällen gelten die nachfolgen-  und des aktuellen Stands der Technik, wobei es nicht möglich ist, sämtliche
          den Regelungen:                                      Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschlie-
                                                               ßen. Die Interessenten bzw. Teilnehmer des Onlineverfahrens (nachfolgend:
          (1)    Der  Käufer  ist  verpflichtet,  Mängel  oder  einen  Garantiefall  in-  „Onlinebieter“ genannt) akzeptieren im Fall der beabsichtigten Abgabe eines
          nerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach seiner Kenntnis vom   Onlineangebotes, dass es zu Störungen des Internets kommen kann, z.B. durch
          Mangel oder vom Garantiefall schriftlich gegenüber dem Anbieter/ Verkäufer   Unterbrechung der Stromversorgung oder technischen Fehlfunktionen der
          anzuzeigen und, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, zu konkretisieren.   verwendeten Hard- oder Software und dass er daraus keine Rechte gegen
          Zeigt der Käufer einen für ihn erkennbaren Mangel oder einen erkennbaren   den Veranstalter herleiten kann; hiervon ausgenommen sind Störungen, die
          Garantiefall nicht dementsprechend innerhalb der Monatsfrist an, entfällt der   der Veranstalter zu vertreten hat.
          entsprechende Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.   11.2   Onlinegebote können ausschließlich nur von registrierten Online-
          (2)    Sollten Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Veranstalter   bietern und nur auf dem Gebotsbildschirm online abgegeben werden. Auch
          berechtigt,  nach Wahl des  Käufers  Nachbesserung  oder  Nachlieferung  zu   Online-Angebote müssen dem Veranstalter vor dem Zuschlag des jeweiligen
          leisten. Der Käufer erklärt sich für den Fall einer von ihm gewählten aber   Pferdes zugegangen sein. Gebote, die von anderen Personen oder auf ande-
          unzumutbaren oder unmöglichen oder gescheiterten Nachbesserung auch   re Weise elektronisch abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch
          mit einer Nachlieferung einverstanden.               wenn sie dem Veranstalter während der Versteigerung zugehen.
          (3)    Sollte jede Form einer geschuldeten Nacherfüllung endgültig   11.3   Mit dem Anklicken des Feldes „Gebot abgeben“ auf dem Gebots-
          scheitern, schuldet der Veranstalter im Falle eines Gewährleitungsanspruches   bildschirm gibt der Onlinebieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter
          die Vertragsrückabwicklung i.d.R. durch Rückzahlung des  Zuschlagspreises   zum Abschluss eines Kaufvertrages über das betreffende Pferd ab. Der jewei-
          und den Ersatz notwendiger Kosten wie Futter-/Unterstellungskosten, not-  lige Onlinebieter ist bis zum Ende der Bietzeit an sein höchstes Gebot gebun-
          wendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren und Kosten eventuell not-  den. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige höchste Gebot auf ein
          wendiger tierärztlicher Versorgung.                  Pferd, das innerhalb der Auktionszeit von einem registrierten Onlinebieter
          Fütterungs- und Unterstellungskosten sind maximal bis zur Höhe von 250,00   oder einem anwesenden Bieter oder telefonisch wirksam nach den Bedin-
          €/Monat notwendig. Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, die Fütterung   gungen dieser AGB abgegeben wurde (Höchstgebot). Ziff. 5.3 bleibt hiervon
          und Unterstellung zu diesem Betrag zu bestreiten, wird ihm der Veranstalter   unberührt.
          einen qualifizierten Betrieb benennen, der in der Lage ist, das Pferd zu einem   Erfolgt  das  Höchstgebot  durch einen Onlinebieter, wird  dieser  per E-Mail
          Preis von 250,00 € monatlich fachgerecht zu versorgen.   benachrichtigt. Abweichend von vorstehend Ziff. 5.8 kommt der Kaufvertrag
          (4)    Ansprüche des Veranstalters auf Herausgabe oder Wertersatz ge-  über das betreffende Pferd zwischen Veranstalter und einem Onlinebieter nur
          zogener Nutzungen oder Ersatz wegen Verschlechterung des Pferdes bleiben   mit dieser Benachrichtigung zustande.
          unberührt.                                           11.4   Der Veranstalter haftet nicht für das Zustandekommen von Verbin-
          (5)    Eventuelle  Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 12   dungen im Internet und das Funktionieren der verwendeten Hard- und Soft-
          Monate nach dem Zuschlag.                            ware. Dem Onlinebieter stehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter
                                                               zu, wenn er einen Zuschlag aufgrund von technischen Problemen nicht erhält;
                                                               für diesen Haftungsausschluss gilt Ziff. 8.2 entsprechend.






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