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SPORT HORSE SALES 2026
8. Haftungsbeschränkung des Veranstalters und seiner Hilfspersonen 9.4 Der Gewährleistungsausschluss gemäß Ziffer 9.1 und die Ein-
8.1 Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an den schränkungen der Gewährleistung gemäß Ziff. 9.2 und 9.3 gelten nicht.
Vorbereitungsveranstaltungen, Besichtigungen und Erprobungen erfolgt für a. bei der Versteigerung von Fohlen und jungen Pferden, die noch nicht zu
Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstal- reiterlichen oder züchterischen Zwecken verwendet wurden und die als neue
ters und seiner Erfüllungsgehilfen sowie Schadens- und Aufwendungsersatz- Sache i.S.v. § 309 Nr. 7 BGB anzusehen sind.
ansprüche von Teilnehmern und Besuchern, gleich aus welchem Rechtsgrund, b. bei arglistig vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verschwiegenen
sind ausgeschlossen. Mängeln an einem versteigerten Pferd;
8.2 Der Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziffer 8.1 gilt nicht: c. im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
-bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; heit von Personen;
-bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch ge- d. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz;
setzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters; insoweit ist die e. bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten
Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Pferde;
Durchschnittsschaden;
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 10. Telefonische Gebote
Gesundheit von Personen; 10.1 Der Veranstalter ist berechtigt, auch telefonische Gebote zuzulas-
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und/oder übernommener sen. Für telefonische Gebote gelten diese Auktionsbedingungen. Für das Zu-
Garantie für die Beschaffenheit der versteigerten Pferde; standekommen der Telefonverbindungen und für die Qualität der Verbindung
8.3 Soweit die Haftung des Veranstalters gem. dieser Ziff. 8 ausge- wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Angestell- 10.2 Dem Bieter stehen gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ansprü-
ten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. che aufgrund fehlerhafter Übermittlung zu; für diesen Haftungsausschluss gilt
Ziff. 8.2 entsprechend.
9. Ausschluss von Gewährleistung und Garantie 10.3 Mit der Abgabe seines ersten Gebotes erkennt der telefonische
9.1 Die Gewährleistung des Veranstalters wegen Mängeln (z.B. Krank- Bieter diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen an.
heiten) der ersteigerten Pferde ist ausgeschlossen.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit 11. Onlinegebote
der Befunderhebungen und der Bewertungen und Aussagen der Tierärzte, die 11.1 Der Veranstalter lässt auch Onlinegebote zu. Auch beim Onlinever-
die Pferde vor der Versteigerung untersucht haben. Die untersuchenden Tier- fahren handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung, die öffentlich zugäng-
ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ihre Arbeitsergebnisse lich ist, die vom Versteigerer durchgeführt wird und für die diese Allgemeinen
stellen jeweils eine eigenständige Leistung der damit befassten Tierärzte und Versteigerungsbedingungen entsprechend gelten. Ein Anspruch auf Nutzung
keine Beschaffenheitsbeschreibung seitens des Veranstalters dar. der für die Abgabe von Onlineangeboten bereitgestellten Systeme besteht
9.3 Für die Haftung des Veranstalters wegen Mängeln der ersteigerten nur im Rahmen der zum Zeitpunkt des Gebotes bestehenden Funktionalität
Pferde in den Ziff. 9.4a und Ziff. 9.4e genannten Fällen gelten die nachfolgen- und des aktuellen Stands der Technik, wobei es nicht möglich ist, sämtliche
den Regelungen: Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschlie-
ßen. Die Interessenten bzw. Teilnehmer des Onlineverfahrens (nachfolgend:
(1) Der Käufer ist verpflichtet, Mängel oder einen Garantiefall in- „Onlinebieter“ genannt) akzeptieren im Fall der beabsichtigten Abgabe eines
nerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach seiner Kenntnis vom Onlineangebotes, dass es zu Störungen des Internets kommen kann, z.B. durch
Mangel oder vom Garantiefall schriftlich gegenüber dem Anbieter/ Verkäufer Unterbrechung der Stromversorgung oder technischen Fehlfunktionen der
anzuzeigen und, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, zu konkretisieren. verwendeten Hard- oder Software und dass er daraus keine Rechte gegen
Zeigt der Käufer einen für ihn erkennbaren Mangel oder einen erkennbaren den Veranstalter herleiten kann; hiervon ausgenommen sind Störungen, die
Garantiefall nicht dementsprechend innerhalb der Monatsfrist an, entfällt der der Veranstalter zu vertreten hat.
entsprechende Gewährleistungs- oder Garantieanspruch. 11.2 Onlinegebote können ausschließlich nur von registrierten Online-
(2) Sollten Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Veranstalter bietern und nur auf dem Gebotsbildschirm online abgegeben werden. Auch
berechtigt, nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Nachlieferung zu Online-Angebote müssen dem Veranstalter vor dem Zuschlag des jeweiligen
leisten. Der Käufer erklärt sich für den Fall einer von ihm gewählten aber Pferdes zugegangen sein. Gebote, die von anderen Personen oder auf ande-
unzumutbaren oder unmöglichen oder gescheiterten Nachbesserung auch re Weise elektronisch abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch
mit einer Nachlieferung einverstanden. wenn sie dem Veranstalter während der Versteigerung zugehen.
(3) Sollte jede Form einer geschuldeten Nacherfüllung endgültig 11.3 Mit dem Anklicken des Feldes „Gebot abgeben“ auf dem Gebots-
scheitern, schuldet der Veranstalter im Falle eines Gewährleitungsanspruches bildschirm gibt der Onlinebieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter
die Vertragsrückabwicklung i.d.R. durch Rückzahlung des Zuschlagspreises zum Abschluss eines Kaufvertrages über das betreffende Pferd ab. Der jewei-
und den Ersatz notwendiger Kosten wie Futter-/Unterstellungskosten, not- lige Onlinebieter ist bis zum Ende der Bietzeit an sein höchstes Gebot gebun-
wendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren und Kosten eventuell not- den. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige höchste Gebot auf ein
wendiger tierärztlicher Versorgung. Pferd, das innerhalb der Auktionszeit von einem registrierten Onlinebieter
Fütterungs- und Unterstellungskosten sind maximal bis zur Höhe von 250,00 oder einem anwesenden Bieter oder telefonisch wirksam nach den Bedin-
€/Monat notwendig. Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, die Fütterung gungen dieser AGB abgegeben wurde (Höchstgebot). Ziff. 5.3 bleibt hiervon
und Unterstellung zu diesem Betrag zu bestreiten, wird ihm der Veranstalter unberührt.
einen qualifizierten Betrieb benennen, der in der Lage ist, das Pferd zu einem Erfolgt das Höchstgebot durch einen Onlinebieter, wird dieser per E-Mail
Preis von 250,00 € monatlich fachgerecht zu versorgen. benachrichtigt. Abweichend von vorstehend Ziff. 5.8 kommt der Kaufvertrag
(4) Ansprüche des Veranstalters auf Herausgabe oder Wertersatz ge- über das betreffende Pferd zwischen Veranstalter und einem Onlinebieter nur
zogener Nutzungen oder Ersatz wegen Verschlechterung des Pferdes bleiben mit dieser Benachrichtigung zustande.
unberührt. 11.4 Der Veranstalter haftet nicht für das Zustandekommen von Verbin-
(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 12 dungen im Internet und das Funktionieren der verwendeten Hard- und Soft-
Monate nach dem Zuschlag. ware. Dem Onlinebieter stehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter
zu, wenn er einen Zuschlag aufgrund von technischen Problemen nicht erhält;
für diesen Haftungsausschluss gilt Ziff. 8.2 entsprechend.
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